Echte Namen oder Geld: Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Erschienen am 27.8.2012

Für Musik von Künstlern unter Pseudonym muss an die Gema gezahlt werden, wenn die echten Namen nicht verraten werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Es geht davon aus, dass Komponisten und Autoren in der Regel Gema-Mitglieder sind. Die Musikpiraten kündigten Berufung an.