EuGH-Urteil: Vergiss, Google!
Erschienen am 13.5.2014
Bei Google gilt unter Umständen künftig das „Recht auf Vergessen“. Laut einem EuGH-Urteil soll die Suchmaschine bestimmte Inhalte auf Wunsch von Betroffenen nicht mehr anzeigen. Auf den ersten Blick sinnvoll, auf den zweiten Kosmetik.