Raubkopien: Staatsanwaltschaft prüft Klagen gegen Kino.to-Nutzer
Erschienen am 13.2.2012
Wer für einen Premium-Zugang zu einem der bei Kino.to verlinkten Filehoster gezahlt hat, könnte rechtlichen Ärger bekommen: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft, ob sich die Nutzer strafbar gemacht haben.